Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung
Vergütung des Vorstands
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat mit Wirkung ab 1. Januar 2021 Änderungen des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 5 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer großen Mehrheit von 99,62% gebilligt.
Einberufung einschließlich Tagesordnung
Abstimmungsergebnis
Vergütungsbericht 2021 der Wüstenrot & Württembergische AG gemäß § 162 AktG
Vergütungsbericht 2022 der Wüstenrot / & Württembergische AG gemäß § 162 AktG
Vergütungsbericht 2023 der Wüstenrot / & Württembergische AG gemäß § 162 AktG
Im Berichtsjahr betrug die gewährte Vergütung des Vorstandsvorsitzenden (fixe und variable Vergütung für die Vorstandstätigkeit sowie die fixe Vergütung für die konzerninternen Aufsichtsratstätigkeiten) das 22-Fache (Vj. 21-Fache) der gewährten Vergütung des Durchschnitts aller Mitarbeiter der Gesellschaft.
Vergütung des Aufsichtsrats
Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (“ARUG II“) und des Deutschen Corporate Governance Kodex haben Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung am 20. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 eine Beschlussfassung zur Anpassung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und zum Aufsichtsratsvergütungssystem mit Wirkung ab 1. Januar 2021 vorgeschlagen. Die Hauptversammlung hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Aufsichtsratsvergütungssystems mit einer großen Mehrheit von 99,81% beschlossen.
Einberufung einschließlich Tagesordnung
Abstimmungsergebnis
Vergütungsbericht 2021 der Wüstenrot & Württembergische AG gemäß § 162 AktG