Eigentümergemeinschaft muss Klimaanlage zulassen
Wegen des Klimawandels werden zunehmend Wohnungen mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Wohnungseigentümer brauchen hierzu einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. In der Regel muss diese jedoch die bauliche Veränderung gestatten. Die Wüstenrot Immobilien GmbH verweist auf ein aktuelles Urteil.