Jobcenter muss Miete auch bei Vermietung durch nahe Angehörige zahlen
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende deckt neben den Regelsätzen auch Miete und Heizkosten ab. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter ein naher Angehöriger ist – und es sich um keinen Scheinvertrag handelt. Die Wüstenrot Bausparkasse weist hierzu auf ein aktuelles Gerichtsurteil hin.