Frist entscheidet über Steuerfreiheit
Wird eine Immobilie nach einem familiären Erbschaftsfall von den Kindern des Erblassers übernommen, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen. Laut einem Gerichtsurteil zählt dazu, dass die Selbstnutzung des Gebäudes nicht später als sechs Monate nach dem Erbfall beginnt.