Hundehalter haften für Schäden bei Angstreaktionen
Hundehalterinnen und Hundehalter haften auch für Schäden, die andere Personen verursachen, wenn diese vor einem auf sie zulaufenden Hund fliehen. Dies gilt auch dann, wenn vom Hund tatsächlich keine Gefahr ausging. Die Württembergische Versicherung weist auf ein aktuelles Urteil hin.