Notar muss Nachlassverzeichnis sorgfältig erstellen
Schließt jemand in seinem Testament nahe Angehörige vom Erbe aus, können diese im Erbfall ihren Pflichtteil verlangen und damit die Hälfte dessen, was sie ohne Testament erben würden. Um die Höhe des Pflichtteils berechnen zu können, können sie von den Erben verlangen, ein von einem Notar erstelltes Nachlassverzeichnis vorzulegen. Der Notar muss dann das hinterlassene Vermögen sorgfältig ermitteln und darf sich nicht nur auf die Angaben der Erben verlassen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (6 U 34/20) hin.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Mann in seinem Testament seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt und damit seinen Sohn vom Erbe ausgeschlossen. Dieser verlangte nach dem Tod seines Vaters den Pflichtteil und die Vorlage eines notariellen Vermögensverzeichnisses. Die Witwe beauftragte damit einen Notar und legte ein von diesem erstelltes Verzeichnis vor. Dieses war jedoch in mehreren Vermögenspositionen unvollständig und beruhte offensichtlich auf den Angaben der Alleinerbin. Der Sohn verlangte daher ein neues Verzeichnis, in dem der Notar die von ihm recherchierten Vermögenswerte so detailliert auflistet, dass hieraus der Pflichtteil errechnet werden kann. Da dies nicht erfolgte, verklagte der Sohn die Erbin und bekam Recht.
Laut der Entscheidung dürfen sich Notare nicht nur auf die Angaben der Erben verlassen. Sie müssen das hinterlassene Vermögen sorgfältig ermitteln und zum Beispiel bei den Kreditinstituten nachfragen, mit denen die verstorbene Person in Geschäftsverbindung stand. Hat der oder die Verstorbene Vermögenswerte verschenkt, muss das Verzeichnis aufführen, wann dies erfolgt ist, da Schenkungen je nach ihrem Zeitpunkt teilweise bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Die pflichtteilsberechtigte Person kann auch verlangen, bei der Erstellung des Verzeichnisses hinzugezogen zu werden.
Ludwigsburg, 27. September 2021
Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.