Parkende Autos müssen für Verkehrsteilnehmer erkennbar sein
Wer sein Fahrzeug auf der Straße parkt, muss dafür sorgen, dass es bei Dunkelheit für andere Verkehrsteilnehmer ausreichend sichtbar ist, wenn sich diese an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. Dies muss zum Beispiel durch Parkleuchten erfolgen, sofern die Straßenbeleuchtung nicht ausreicht. Vorgeschrieben sind zudem rote, reflektierende Rückstrahler. Ist ein geparktes Fahrzeug nicht ausreichend weit erkennbar, muss dessen Halter bei Auffahrunfällen den Schaden teilweise oder sogar ganz selbst tragen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (7 U 38/18) hin.
Bild herunterladenEin Fahrzeughalter hatte sein Auto mit einem Wert von 140.000 Euro auf einer innerörtlichen Straße geparkt. Ein anderer Verkehrsteilnehmer kollidierte mit seinem Auto bei Dunkelheit mit diesem Fahrzeug und führte fast einen Totalschaden herbei. Der Halter des geparkten Fahrzeugs wollte seinen gesamten Schaden ersetzt bekommen, konnte jedoch vor Gericht nur 60 Prozent durchsetzen. Dabei lastete ihm das Gericht nicht einmal die fehlende Beleuchtung seines Autos an, da es die Straßenbeleuchtung an der Unfallstelle als ausreichend ansah. Vielmehr monierte es die fehlenden roten Rückstrahler. Wären sie vorhanden gewesen, wäre der Unfall wahrscheinlich vermieden worden.
Dem Auffahrenden lastete das Gericht an, dass er bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit nicht „auf Sicht“ reduziert hatte. Zwar hatte er die normalerweise zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nur geringfügig überschritten. Aber bei eingeschränkter Sicht müsse man innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Laut eines Sachverständigen hätte der Auffahrende bei den gegebenen Sichtverhältnissen maximal 44 km/h fahren dürfen.
Ludwigsburg, 22. August 2019
Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.