Wer gewalttätig wird, muss ausziehen

Wird jemand in einem gemeinsamen Haushalt gegen Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner gewalttätig, kann beim Amtsgericht beantragt werden, dass die übergriffige Person ausziehen muss. Die Wüstenrot Bausparkasse AG weist auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (6 UF 105/24) hin. Aus ihr ergeben sich die Voraussetzungen für einen solchen Gerichtsbeschluss.

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Ein nicht verheiratetes Paar lebte mit vier Kindern in einer gemeinsam angemieteten Wohnung. Nachdem es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen war, zog die Frau mit den beiden jüngsten Kindern zu ihrer Mutter. Sie behielt jedoch einen Wohnungsschlüssel und betrat wiederholt die alte Wohnung, um Sachen zu holen. Bei einem dieser Besuche wurde der Ex-Partner gewalttätig. Darauf beantragte die Frau beim Amtsgericht, dass ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen werde und der Ex-Partner ausziehen müsse. Das Amtsgericht gab dem Antrag statt. Auf Beschwerde des Mannes wies jedoch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main das Begehren der Frau zurück.

Laut der Entscheidung setzte der gewünschte Beschluss voraus, dass der gemeinsame Haushalt im Zeitpunkt des gewalttätigen Übergriffs noch bestanden hat. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, da die Frau die gemeinsame Wohnung bereits verlassen hatte. Ergänzend weist Wüstenrot darauf hin, dass bei einem gewalttätigen Übergriff in einem gemeinsamen Haushalt das Gericht die Wohnung der verletzten Partnerin bzw. dem verletzten Partner in der Regel zeitlich befristet zuweist. Die übergriffige Person muss dann für diesen Zeitraum aus der Wohnung ausziehen, selbst wenn sie deren Eigentümerin oder Eigentümer ist.

Kornwestheim, 14. April 2025

Die W&W-Gruppe

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