Blendung durch Solaranlage muss in Grenzen hingenommen werden
Anwohnerinnen und Anwohner können sich gegen störende Lichtreflexionen einer Solaranlage auf dem Nachbarhaus nur wehren, wenn sie dadurch wesentlich beeinträchtigt werden. Sollte dies der Fall sein, muss die Anlage umgebaut werden. Die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf zwei aktuelle Urteile des Landgerichts Frankenthal (9 O 67/21) und des Oberlandesgerichts Braunschweig (8 U 166/21) hin.
Da verbindliche Richtwerte nicht existieren, sei auf das „Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen“ abzustellen. Dieser habe neben dem eigenen Interesse auch das Allgemeininteresse und den Umweltschutz im Blick, so das Landgericht Frankenthal. Nachbarinnen und Nachbarn müssten es daher in der Regel hinnehmen, dass sie immer wieder kurzzeitig geblendet werden.
Eine wesentliche Beeinträchtigung könne jedoch im Einzelfall vorliegen, wenn die Nachbarschaft durch eine Solaranlage über Monate hinweg mehr als 30 Minuten am Tag und insgesamt mehr als 30 Stunden im Jahr geblendet werden. In dem vom Landgericht Frankenthal entschiedenen Fall wurde die Eigentümergemeinschaft eines Nachbarhauses vor allem in den Sommermonaten auf ihrer Terrasse und im Wohnzimmer massiv geblendet und dies an mehr als 60 Stunden im Jahr. Das Landgericht verurteilte daher den Hauseigentümer, seine Solaranlage durch geeignete Maßnahmen so auszugestalten, dass von ihr keine wesentliche Blendwirkung auf das Nachbargrundstück mehr ausgehe. Dafür könnten etwa Spezialmodule mit reflexionsarmen Oberflächen verwendet werden.
In dem vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Fall wurde dagegen die Nachbarschaft in einem wesentlich geringeren Maße geblendet. Laut dem eingeholten Gutachten eines Sachverständigen konnte die klagende Partei pro Jahr maximal an 60 Tagen und insgesamt weniger als 20 Stunden geblendet werden. Das sei noch hinzunehmen, entschied das Gericht.
Ludwigsburg, 26. Januar 2023
Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen und Versichern mit den digitalen Initiativen der W&W brandpool und bietet auf diese Weise Kundinnen und Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Kornwestheim arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.