Mit Ferienwohnung Steuern sparen
Eigentümer einer Ferienwohnung können unter Umständen negative Einkünfte aus der Vermietung auch dann steuermindernd geltend machen, wenn sie voraussichtlich auf Dauer keinen Überschuss aus der Wohnung erzielen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass sie ihre Wohnung ausreichend oft vermieten und dabei die ortsübliche Vermietungszeit um maximal 25 Prozent unterschreiten. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, IX R 33/19) hin.
Im entschiedenen Fall machten Eheleute in Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Steuererklärung negative Einkünfte von 9.100 Euro aus der Vermietung ihrer Ferienwohnung steuermindernd geltend. Das Finanzamt erkannte dies nicht an, da die geltend gemachten Werbungskosten für die Wohnung voraussichtlich auf Dauer die erzielten Mieten übersteigen würden. Es bestehe daher offensichtlich keine Absicht, aus der Wohnung einen Überschuss zu erzielen. Dagegen klagten die Eigentümer erfolgreich.
Laut der Entscheidung des BFH reicht es aus nachzuweisen, dass die ortsübliche Vermietungszeit um maximal 25 Prozent unterschritten wird. Die Eigentümer machten dabei geltend, dass sie ihre Wohnung im Schnitt an 92 Tagen im Jahr vermietet haben und damit die ortsübliche Vermietungszeit bei Ferienwohnungen von 102 Tagen nur unwesentlich unterschritten wurde. Die ortsübliche Vermietungszeit wiesen sie durch eine Auswertung des Statistikamtes Mecklenburg-Vorpommern nach. Der BFH akzeptierte diese Auswertung, auch wenn sie nicht öffentlich zugänglich war, sondern nur auf Nachfrage erteilt wurde. Auf eine Prognose, ob sich aus der Wohnung in absehbarer Zeit ein Überschuss erzielen lasse, komme es bei einer ortsüblichen Vermietungszeit nicht an, so der BFH. Eine solche Prognose sei nur dann notwendig, wenn die ortsübliche Vermietungszeit um mehr als 25 Prozent unterschritten werde oder ein entsprechender Nachweis nicht beschafft werden könne.
Ludwigsburg, 18. Juni 2021
Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.