Nicht angeleinte Hunde können für Halter teuer werden
Hundehalter müssen nicht nur Schäden ersetzen, die ihr nicht angeleinter Hund anrichtet. Vielmehr haften sie unter Umständen auch dann, wenn jemand den auf ihn zulaufenden Hund von sich fernhalten will und sich dabei verletzt. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W), weist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (1 U 599/18) hin.
Geklagt hatte ein Jogger, der mit seiner angeleinten Hündin durch einen Wald lief. Als ein nicht angeleinter Hund auf die beiden zurannte, rief er dem sich nicht in Sichtweite befindlichen Hundehalter zu, seinen Hund anzuleinen. Da der Halter jedoch nicht zur Stelle war und der Hund nicht zu seinem Herrchen zurückkehrte, nahm der Jogger einen Ast, um den Hund von sich fernzuhalten. Dabei rutschte er aus und verletzte sich, sodass mehrere Operationen notwendig waren. Mit der Klage machte er Schmerzensgeld und seine Vermögensschäden gegen den Hundehalter geltend und war damit erfolgreich.
Das Gericht hob zum einen auf die bestehende Gemeindeverordnung ab, wonach Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen seien, wenn sich andere Personen nähern. Zum anderen sah es den Jogger für berechtigt an, den sich nähernden Hund auf Abstand zu halten, weil er auf die Schnelle nicht erkennen konnte, welche Gefahr von ihm ausging. Da er sich dabei verletzte, musste der Hundehalter für alle Folgen haften und Schmerzensgeld zahlen.
Die Württembergische Versicherung rät in diesem Zusammenhang allen Hundehaltern, eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt umfassend vor den Ersatzansprüchen bei den unterschiedlichsten Schadenfällen, die der eigene Hund verursacht. In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Hundehalter laut Gesetz zum Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung verpflichtet.
Stuttgart, 20. Februar 2019
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe (W&W)
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Als börsennotierter Konzern mit Sitz in Stuttgart verbindet die W&W-Gruppe die Geschäftsfelder Wohnen, Versicherung und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt sie auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Derzeit arbeiten rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst für die W&W-Gruppe.