Mängelansprüche in Wohnanlage koordinieren
Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, dass eine Eigentümergemeinschaft gegen Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum koordiniert vorgeht und nicht jedes einzelne Mitglied der Gemeinschaft klagen muss. Die Wüstenrot Immobilien GmbH weist hierzu auf ein aktuelles Urteil des BGH hin.